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Rom – Die Einnahmenagentur erinnert die Unternehmen, die für 2018 Werbemaßnahmen durchgeführt und im Herbst 2018 den entsprechenden Antrag mit der Vormerkung eingereicht haben, daran, dass bis 31. Jänner 2019 die Aufstellung mit den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen vorzulegen und die erforderliche Ersatzerklärung abzugeben ist. Es geht im Einzelnen um die Unternehmen, welche zur Förderung zuge...
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