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Rom – In einer Rechtsauskunft (Nr. 18 vom25. Juli 2019) behandelt die Einnahmenagentur den ermäßigten MwSt-Satz von vier Prozent für Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren. Die Anfrage betrifft folgende Leistungen bzw. Maßnahmen:
Installation von Aufzügen in bestehenden Wohngebäuden,
Umbau und Modernisierungsarbeiten auf bestehenden Anlagen, um den Zugang mit Rollstuhl zu e...
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