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Rom – Unter den Maßnahmen gegen den Corona-Notstand ist unter anderem eine MwSt-Befreiung für desinfizierende Reinigungsprodukte für Hände vorgesehen. Die MwSt-Befreiung mit Vorsteuerabzug gilt beschränkt für die im Jahr 2020 durchgeführten Umsätze (Art. 124 DL Nr. 34/2020). Ab 1. Jänner 2021 gilt dann der ermäßigte MwSt-Satz von 5 Prozent (Tab. A/II-bis Ziffer 1-ter.1 MwStG). In einer kürzlich er...
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