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Rom – Mit Durchführungsbeschluss (Nr. 2025/2529 vom 8. Dezember 2025) hat der EU-Rat der Italienischen Republik die Ermächtigung erteilt, weiterhin den auf 40 Prozent beschränkten Vorsteuerabzug für Kauf und Leasing von Pkws, einschließlich Reparatur, Wartung und Betriebskosten, anwenden zu dürfen. Dies, sofern das betreffende Fahrzeug nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet wird. ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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