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Die EU-Kommission hat die Anfrage der italienischen Regierung, den Vorsteuerabzug auf Pkws und diesbezügliche Betriebskosten auf 40 Prozent einzuschränken, zwar angenommen und dem EU-Rat letzte Woche zur Entscheidung vorgelegt; die Genehmigung durch den EU-Rat und die entsprechende gesetzliche Wirkung sind aber noch ausständig. Nachdem es sich hier um eine Abweichung zu den EU-Bestimmungen handelt...
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