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Die Aushändigung des Aufklärungsschreibens ist die erste unverzichtbare Pflicht für Unternehmen und Freiberufler, die personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten verarbeiten - das wurde in der ersten Folge dieser Artikelserie aufgezeigt (siehe SWZ vom 2. März, Seite 3). Die entsprechende Einwilligung vonseiten der betroffenen Personen ist die zweite Pflicht. Denn die Datenverar...
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