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Rom – Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat mit einem Rundschreiben (Nr. 2 vom 16. Jänner 2012) die neuen Einschränkungen im Bargeldverkehr erläutert. Die Einlage oder Abhebung vom Bankkonto von Beträgen von mehr als 1.000 Euro stellt noch keine Verletzung der Bestimmung dar, und die Bank hat daher keine Meldung zu machen. Dies gilt erst, wenn aufgrund der Höhe des Betrages und der Verwe...
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