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Rom – Bis 30. November 2022 ist die Eigenerklärung über die bis 2021 erhaltenen Covid-19-Beihilfen abzugeben. Sie dient zur Überwachung des von der EU vorgegebenen „befristeten Rahmens für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts Covid-19“, und auch für etwaige Berichtigungen mit der Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen von einem Abschnitt in den anderen zu ve...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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