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Bozen/Rom – In des Aussendung Nr. 15/E vom 5. März 2008 verweist die Agentur für Einnahmen auf den Absatz 244 des Finanzgesetzes für 2008, welcher besagt, dass ab dem Jahr 2008 im Gegensatz zu vorherigen Bestimmungen das Anrecht auf die Steuerfreibeträge – insbesondere auf jene betreffend zulasten lebende Familienmitglieder – jährlich von den Arbeitnehmern schriftlich erklärt werden muss.
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