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Erkläre mir warum!

Nach der Änderung der Bestimmungen zur Lohnausgleichskasse durch den Jobs Act ist das Inps nun dabei, die operativen Anleitungen zu veröffentlichen. In einem technischen Bericht muss der Arbeitgeber die Gründe für die vorübergehende Aussetzung der Arbeitstätigkeit erklären.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
15. Juli 2016
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 3 mins read

Rom – Im Rahmen der Arbeitsmarktreform des Vorjahres wurde mit dem GVD Nr. 148/2015 auch die Lohnausgleichskasse neu geregelt. Der Artikel 16 dieser Bestimmung sieht vor, dass die Genehmigung der Anträge auf Lohnausgleich ab 1. Jänner 2016 nicht mehr über die provinziale Kommission beim Inps erfolgt, sondern direkt durch das Versicherungsinstitut. Die Bestimmung sieht weiter vor, dass die für die ...

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Ausgabe 28-16, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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