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Rom – Die zweite Unterstützungsverordnung (Art. 68 DL Nr. 73/2021) hat unter anderem die sogenannten Verrechnungssätze in der Landwirtschaft, insbesondere für Rinder und Schweine, auf 9,5 Prozent erhöht. Im Haushaltsgesetz 2021 wurden noch die in den Vorjahren vorgesehenen Sätze von 7,65 und 7,95 Prozent bestätigt. Diese Bestimmung ist nun also überholt. Der neue Verrechnungssatz von 9,5 Prozent g...
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