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Rom – Im September 2008 wurde Italien von der EU-Kommission ermächtigt, eine MwSt-Befreiung für Kleinunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro einzuführen. Mit einem Beschluss der EU-Kommission vom 15. November 2013 wird Italien neuerdings ermächtigt, diese Befreiung bis Ende 2016 zu verlängern. Gleichzeitig wird die Möglichkeit vorgesehen, die Umsatzschwelle auf 65.000 Euro zu erhöhen...
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