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Rom – Mit einer Verordnung des Finanzministeriums (DM 26. Mai 2017), die erst letzten Dienstag (11. Juli 2017) im Staatlichen Amtsblatt veröffentlicht worden ist, ist der Prozentsatz für die Besteuerung der von natürlichen Personen bezogenen Dividenden auf 58,14 Prozent erhöht worden. Die Erhöhung betrifft die ab dem Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2016 angefallenen Gewinne. Die Anpassung ist ...
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