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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich die erwarteten Klarstellungen zur Erhöhung der Freigrenze für die Sachbezüge auf 3.000 Euro erlassen (Rundschreiben Nr. 23/E vom 1. August 2023). Um es gleich vorwegzunehmen: Die Klarstellungen sind kulant, insbesondere in Bezug auf die gleichgestellten Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit sowie auf die Schwelle von 3.000 Euro, die für beide erwerbstätigen...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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