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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz für 2007 (Art. 1 Abs. 266 u.ff. Ges. Nr. 296/2006) sind mit Wirkung 2007 Maßnahmen zur Verminderung der Irap bzw. zur Verminderung der Lohnkosten zulasten der Arbeitgeber eingeführt worden (zur Verminderung des sogenannten Steuer-keils). Diese Bestimmungen sehen im Wesentlichen folgendes vor:
Einen pauschalen Absetzbetrag von der Irap-Bemessungsgrundlage von 4.600 Eu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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