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Im Ausland gehaltene Vermögen, Wertpapiere und Finanzanlagen müssen für Kontrollzwecke in der Steuererklärung gemeldet werden. Dies erfolgt in der Steuererklärung Unico über das Blatt „RW“, das seit jeher aufgrund seiner Komplexität viel Kopfzerbrechen bei der Abfassung bereitet. Die Anleitungen sind zwar vervollständigt worden, doch nun ergeben sich weitere Probleme mit dem Inkrafttreten der EU-Z...
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