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Rom – Von einem Extrem zum anderen: Mit einem Abänderungsantrag zur Wachstumsverordnung (DL Nr. 34/2019) sollen die Schwellen für die Bestellung des internen Kontrollorgans bzw. des Abschlussprüfers für die GmbHs erhöht werden. Das Reformgesetz über Insolvenz und Unternehmenskrise (Dlgs Nr. 14/2019 vom 12. Jänner 2019) hatte die Schwellen sehr nieder angesetzt: Bilanzsumme und Umsatzerlöse jeweils...
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