Bozen – Mehr Netto vom Brutto für die Mitarbeitenden: So lautet eine wiederkehrende Forderung vieler Unternehmer:innen. Tatsächlich bietet der italienische Staat eine Möglichkeit dafür, und das schon seit Jahren. Nur wird sie kaum in Anspruch genommen.
Das Stichwort lautet: Ergebnisprämien. Dabei handelt es sich um Lohnaufbesserungen, die an die Leistung der Mitarbeitenden und des Unternehmens gekoppelt werden. Heißt konkret: Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn es für den Betrieb gut läuft. Das gibt Flexibilität, anders als das bei Lohnerhöhungen im herkömmlichen Sinn der Fall ist.
In der Geldtasche der Mitarbeitenden bleibt mit dieser Möglichkeit verhältnismäßig viel zurück, denn die Prämien sind niedrig besteuert: Bisher waren es fünf Prozent. Bald soll es nur noch ein Prozent sein.
Ab 1. Januar ist die Besteuerung noch niedriger
Aber zunächst ein paar technische Details. Die Ergebnisprämie kann Mitarbeitenden, deren Bruttojahreseinkommen unter 80.000 Euro liegt, steuerbegünstigt ausbezahlt werden. Ursprünglich lag die Besteuerung bei zehn Prozent, was deutlich günstiger ist als die herkömmliche, progressive Lohnbesteuerung. 2023 erfolgte eine weitere Senkung: Seither kann die Prämie bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 3.000 Euro mit fünf Prozent besteuert werden.
Ab Jahresanfang 2026 soll die Besteuerung noch niedriger werden und nur noch ein Prozent betragen. Bei einer Bruttoprämie von beispielsweise 2.000 Euro kommen in Zukunft erfreuliche 1.980 Euro netto bei der Mitarbeiterin oder beim Mitarbeiter an.
Ab Jahresanfang 2026 – so sieht es der Entwurf für das Haushaltsgesetz der Regierung Meloni vor – soll die Besteuerung noch niedriger werden und nur noch ein Prozent betragen. Der Maximalbetrag soll auf 5.000 Euro steigen. Das bedeutet: Bei einer Bruttoprämie von beispielsweise 2.000 Euro kommen in Zukunft erfreuliche 1.980 Euro netto bei der Mitarbeiterin oder beim Mitarbeiter an. Bisher waren es bereits 1.900 Euro. Mit der herkömmlichen Lohnbesteuerung von 23 Prozent bzw. 35 Prozent wären es hingegen nur 1.540 bzw. 1.300 Euro.

Das Unternehmen seinerseits hat keinen direkten monetären Vorteil. Trotzdem sei diese Möglichkeit attraktiv, sagt die Arbeitsrechtsberaterin Bruni Pircher Pixner. „Die Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden vielfach mehr Gehalt geben, sind aber nicht in der Lage, ein fixes Lohnelement einzuführen. Diese Prämien sind eine Möglichkeit dafür.“ Um Ergebnisprämien auszahlen zu können, müssen Unternehmen ein Betriebsabkommen abschließen. Klingt sperrig, der Aufwand hält sich allerdings in Grenzen.
Weniger aufwendig, als manche glauben
In einem Betriebsabkommen legen die Unternehmen fest, welche Ziele erreicht werden müssen, damit die Mitarbeitenden das Zuckerle bekommen. Die Unternehmen haben dabei recht großen Spielraum – von Produktivitätssteigerung bis hin zu Steigerung der Ertragsfähigkeit, Qualität, Effizienz, Innovation. Wichtig ist, dass die Steigerung belegbar ist und dass die Prämien in der Höhe variabel sind.
Und wie wird so ein Betriebsabkommen abgeschlossen? Was nach großem bürokratischem Aufwand klingt, ist in der Praxis gar nicht so kompliziert. In größeren Unternehmen wird die kollektivvertragliche Zusatzvereinbarung von der Firmenleitung gemeinsam mit dem Betriebsrat (als Vertretung für die Mitarbeitenden) ausgehandelt. Damit auch kleine Unternehmen die Pauschalbesteuerung nutzen können, haben Südtirols Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften bereits 2016 zwei bereichsübergreifende Abkommen unterzeichnet und ergänzend eine Vorlage für Betriebsabkommen ausgearbeitet, die interessierte Unternehmen als Grundlage verwenden können.
Fachleute sind sich einig: Die Betriebsabkommen und die Produktivitätsprämien wären eigentlich eine attraktive Möglichkeit, den Lohn der Mitarbeitenden aufzubessern. Nur: Sehr wenige Betriebe in Südtirol nutzen sie.
Kleinere Unternehmen ohne eigenen Betriebsrat können also diese Musterabkommen an ihre konkreten Bedürfnisse anpassen und – in Eigeninitiative oder über den eigenen Verband bzw. mit Unterstützung eines Freiberuflers oder einer Freiberuflerin – dem zuständigen Paritätischen Komitee vorlegen. Dieses überprüft das Abkommen auf seine Korrektheit und bestätigt es. Anschließend kann das Unternehmen bzw. dessen Arbeitsrechts- oder Steuerberatungsbüro das Abkommen dem Arbeitsministerium telematisch übermitteln. Das Abkommen muss nicht jährlich erneuert werden.
Fachleute sind sich einig: Die Betriebsabkommen und die Produktivitätsprämien wären eigentlich eine attraktive Möglichkeit, den Lohn der Mitarbeitenden aufzubessern. Nur: Sehr wenige Betriebe in Südtirol nutzen sie.
Woran scheitert’s?
Hierzulande waren Mitte September gerade einmal 199 Betriebsabkommen aktiv. Das besagen Daten des Arbeitsministeriums in Rom. Zwar zeigt der Trend laut dem Ministerium nach oben, wirklich viel sind die besagten 199 Südtiroler Abkommen aber nicht. Das bestätigt auch ein Vergleich mit den anderen Regionen. In Südtirol kommen auf 100.000 Einwohner:innen 36,9 Abkommen. Beim Spitzenreiter Lombardei hingegen 43,3. Südtirols Nachbarprovinz, das Trentino, schneidet ebenfalls besser ab. Mit 38,8 Abkommen liegt sie auf Platz vier.
Warum aber sind die Unternehmen hierzulande so zurückhaltend, wenn es um Betriebsabkommen geht? Laut Arbeitsrechtsberaterin Bruni Pircher Pixner, die regelmäßig Unternehmen beim Abschluss der Abkommen begleitet, fehlt vielen Unternehmen schlichtweg das Wissen über die Betriebsabkommen. Auch sei oft eine Angst vor zu großem Aufwand zu spüren. „Daneben gibt es die, die sich besser informieren, dann aber davor zurückschrecken, mit den Gewerkschaften verhandeln zu müssen, und dann wieder einen Rückzieher machen“, so Bruni Pircher Pixner.
„Ein interessantes Instrument für alle privaten Arbeitgeber“

Auch Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll von der Kanzlei RST beobachtet, dass Unternehmen bei Betriebsabkommen zurückhaltend sind. Als Gründe nennt er dieselben wie Bruni Pircher Pixner: Nicht-Wissen und eine gewisse Skepsis, wenn es darum geht, mit den Gewerkschaften verhandeln zu müssen.
Dabei wären Betriebsabkommen „ein interessantes Instrument für alle privaten Arbeitgeber“, findet Tschöll. Bruni Pircher Pixner stimmt zu. Sie sagt: „Gerade kleinen Betrieben ist oft schon eine Beratung zu aufwendig. Aber ab zehn oder 15 Mitarbeitenden spricht nichts dagegen, ein Abkommen abzuschließen.“ Damit käme für knapp 3.900 Südtiroler Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeitende haben, ein Betriebsabkommen infrage – deutlich mehr als die derzeit aktiven 199 Abkommen.
Durchschnittlich 1.805 Euro Prämie
In Italien profitieren 4,75 Millionen Beschäftigte von den Abkommen, wie im Bericht des Arbeitsministeriums zu lesen ist. Im Schnitt beläuft sich die Prämie, die die Unternehmen aufgrund von Betriebsabkommen vergeben, auf rund 1.805 Euro.
Die meisten Betriebsabkommen – rund 61 Prozent – werden von Unternehmen im Dienstleistungssektor abgeschlossen, 38 Prozent von der Industrie und ein Prozent in der Landwirtschaft. Bei den abgeschlossenen Betriebsabkommen besteht ein starkes Nord-Süd-Gefälle: Die Unternehmen im Norden Italiens haben die meisten Abkommen abgeschlossen (73 Prozent). 17 Prozent der Abkommen gehen auf Betriebe im Zentrum Italiens zurück, zehn für jene im Süden des Stiefelstaats.
Unternehmen, die in den Genuss der günstigen Prämien kommen wollen und noch kein Betriebsabkommen haben, müssen eines abschließen.
Italienweit geht der Trend in Richtung mehr Betriebsabkommen, das geht ebenfalls aus den Daten hervor. Wird mit dem Haushaltsgesetz tatsächlich die Besteuerung weiter gesenkt, dürfte der Bonus noch attraktiver werden. Unternehmen, die in den Genuss der günstigen Prämien kommen wollen und noch kein Betriebsabkommen haben, müssen eines abschließen. Frist gibt es dafür keine, erklärt Josef Tschöll. „Allerdings hat die Einnahmenagentur geklärt, dass das Abkommen abgeschlossen werden muss, noch bevor der Arbeitgeber das zu erreichende Ergebnis bzw. die Steigerung bereits kennt.“ Ein Unternehmen, das beispielsweise eine Erhöhung des Jahresumsatzes als Voraussetzung festlegen will, könne das Abkommen noch im Juli abschließen, so Tschöll. Dort sei es sehr unwahrscheinlich, dass das Endergebnis bereits absehbar ist.
Interview
„Komplexe Angelegenheit“
Nur wenige Unternehmen in Südtirol nutzen Betriebsabkommen, um ihren Mitarbeitenden steuerlich vergünstigte Prämien auszuzahlen (siehe Hauptartikel). Warum? Und nutzen die Firmen andere Instrumente – oder sind Bonuszahlungen eine Randerscheinung? Die SWZ hat bei Martin Haller, Präsident des Wirtschaftsverbandes Handwerk und Dienstleister (lvh), und Philipp Moser, Präsident des Handels- und Dienstleistungsverbandes (hds) nachgefragt.
Handwerk: Verschiedene Instrumente kommen zum Einsatz

„Insgesamt sind Prämien unter den Handwerksbetrieben sehr weit verbreitet“, sagt Martin Haller. Unternehmen belohnen die Mitarbeitenden beispielsweise, wenn eine Baustelle abgeschlossen wurde oder jemand ein besonders herausforderndes Projekt gut gemeistert hat. „Die Mitarbeitenden erhalten dann meistens Fringe Benefits, die bis zu 1.000 oder 2.000 Euro steuerfrei sind (je nachdem, ob jemand Kinder hat oder nicht, Anm. d. Red.)“, sagt der lvh-Präsident. Bei größeren Handwerksbetrieben ab 20 Mitarbeitenden würden auch Betriebsabkommen ausgearbeitet und Ergebnisprämien ausbezahlt.
„Wir begleiten als Verband regelmäßig Betriebe, die die Abkommen abschließen“, sagt Haller. Kleinere Betriebe hingegen unterzeichnen nur in seltenen Fällen Betriebsabkommen. „Sie haben meist sehr viele Themen auf dem Tisch und haben nicht die Ressourcen, um sich zum Beispiel um ein Betriebsabkommen zu kümmern.“ Solche Firmen würden ihren Mitarbeitenden auf informeller Ebene entgegenkommen, etwa indem sie ihnen mehr Freistunden gewähren. Insgesamt spürt der lvh-Präsident aber, dass das Interesse an Prämien wächst. Sein Verband organisiere beispielsweise regelmäßig Webinare zum Thema Vergütungssysteme. Haller: „Die Unternehmen wollen attraktiv sein. Aber die Angelegenheit ist eben sehr komplex.“
Handel: Prämien kaum verbreitet

Im Handel sind Ergebnisprämien, die an die Leistung des Unternehmens gekoppelt sind, kein Thema, sagt Philipp Moser, Präsident des hds. Der Handel sei für diese Art von Prämien zu kleinstrukturiert, die Abkommen zu aufwendig. „Wenn, dann schließen Handelsbetriebe Vereinbarungen mit den einzelnen Mitarbeitenden ab, bei denen die Prämie von der individuellen Leistung abhängt“, so Moser. Welfare-Leistungen sowie Fringe Benefits kämen hingegen sehr wohl zum Einsatz. Moser nennt als Beispiel den Monni-Gutschein seines Verbands: „Dieser wird sehr gerne ausgegeben, weil er unkompliziert ist und die bezahlte Bruttosumme netto beim Mitarbeiter ankommt.“
















