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Die Regierung hat Ende Mai endgültig die gesetzesvertretende Verordnung erlassen, mit welcher die so genannte Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie (RL Nr. 2003/49/EG) umgesetzt wird. Es geht dabei um die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener EU-Mitgliedstaaten, die von der Quellensteuer befreit werden.
Italien war damit bereits mit über einem Jahr im ...
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