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Rom/Bozen – Das Kassationsgericht hatte sich kürzlich mit einem Rechtsstreit zu befassen, in welchem es um die Quantifizierung des Wertes einer Erfindung ging, welche ein Arbeitnehmer ohne direkten Auftrag dazu im Betrieb gemacht hatte. In erster und zweiter Instanz hatten die Gerichte den Wert einer Erfindung nach Prüfung des Sachverhaltes auf 85.446 Euro festgesetzt. Der Arbeitgeber focht diese ...
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