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Rom – Ab 1. April 2016 sind auch die im Zusammenhang mit der Erbschafssteuererklärung geschuldeten Steuern und Gebühren über den vereinheitlichten Zahlungsvordruck F24 zu entrichten. Mit Erlass (Nr. 16/E vom 25. März 2016) sind kürzlich die entsprechenden Einzahlungs-Codes festgelegt worden. Die Zahlungen betreffen neben der Erbschaftssteuer auch die Hypothekar- und Katastergebühren, die Stempelst...
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