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Rom – Die Finanzverwaltung berichtigt mit einem Erlass (Nr. 8/E vom 13. Jänner 2012) die früheren Aussagen über die Berichtigungsmöglichkeit der Erklärungen für Erbschafts- und Schenkungssteuerer; dies aufgrund der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des Kassationsgerichts.
Man bestätigt, dass diese Steuererklärungen nicht nur in Bezug auf Rechenfehler, sondern auch hinsichtlich der Wertangaben ...
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