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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 118 vom 22. April 2025) wird das Honorar eines verstorbenen Freiberuflers behandelt, das von den Erben vereinnahmt wird. Im konkreten Fall wurde die MwSt-Position bereits zu Lebzeiten des Freiberuflers abgemeldet. Die Einnahmenagentur stellt grundsätzlich fest, dass man zwischen Leistungserbringung, die einen Tatbestand für den Umsatz darstellt, und ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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