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Rom – Die Regierung hat in der Sitzung vom 10. Juni den Entwurf für die vierte Korrekturverordnung zum Ermächtigungsgesetz für die Steuerreform erstellt (Ges. Nr. 111/2023). Die wichtigsten Neuerungen haben wir bereits in einem Beitrag in der letzten Ausgabe behandelt. Besonders hervorzuheben sind die Neuerungen zur Berechnung des Sachbezuges für Firmenwagen. Für die Sonderausstattung und die Extr...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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