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Rom – Seit Längerem stellt sich bei Steuerprüfungen die Frage ob der Verjährungsfristen, insbesondere bei Anzeige von finanzstrafrechtlichen Tatbeständen. In letzterem Fall werden nämlich die Verfallsfristen verdoppelt. Dabei ergibt sich die besondere, rechtlich Frage, ob diese Bestimmung auch rückwirkend auf bereits verjährte Perioden angewandt werden kann. Wir haben darüber bereits im August des...
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