Bozen – Arbeitgeber und Führungskräfte haben die gesetzliche und moralische Verpflichtung, für ihre Mitarbeiter*innen zu sorgen. Die Fürsorge umfasst die Vermeidung von übermäßiger physischer und psychischer Belastung. Demnach gilt es, arbeitsbedingten Stress zu minimieren – also jenen Stress, der auf die Arbeit, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsorganisation zurückzuführen ist. Übermäßiger Stress ...
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