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Rom – Grundsätzlich ist die Entsendung des Arbeitnehmers im Artikel 30, GVD Nr. 276/2003 geregelt. Dabei entsendet der Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen für die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit. Das Interesse daran muss beim entsendenden Arbeitgeber liegen. Es war bisher aber fraglich, ob dies auch für Lehrlinge, welche sich ja in Ausbildung befinden, mögl...
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