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Entsendung: Italiens Schutzmechanismen

KASSATIONSURTEIL – Ist ein Arbeitsverhältnis, das im Ausland ausgeführt wird, immer noch eng mit Italien verbunden, kommen die italienischen Rechts­bestimmungen zur Anwendung und nicht jene des anderen Staates. Das gilt speziell beim Kündigungsschutz.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
19. Juni 2026
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Das Kassationsgericht hat einen Arbeitsstreit entschieden, der in Italien und Rumänien gespielt hat. (Foto: Shutterstock / Carmen‘s collections)

Rom – Ein interessanter Fall, der vom Grundsatz her dieselbe Thematik behandelt wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil C-485/24 vom 11. Dezember 2025 (siehe getrennten Artikel), ist kürzlich vom Kassationsgerichtshof mit Urteil 6644/2026 entschieden worden. Auch in diesem Fall ging es um das anwendbare Recht für einen Arbeitnehmer, der in Rumänien arbeitete und dann entlassen wurd...

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Ausgabe 24-26, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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