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Wie in SWZ Nr. 4 vom 26. Jänner berichtet, kann die Entscheidung der Arbeitnehmer betreffend die Bestimmung der ab dem 1. Jänner 2007 anreifenden Abfertigungsquoten nicht - wie ursprünglich angenommen - in freier Form dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, sondern unter Verwendung eigener Vordrucke. Diese sind nun per Dekret bestimmt und im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden. Sie können wie ...
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