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Die seit 2004 geltende Steuerreform sieht für die Unternehmen die Möglichkeit einer Transparenzbesteuerung oder einer Gruppenbesteuerung vor. Es handelt sich um wahlweise Verfahren, mit denen einige Nachteile der Reform ausgeglichen werden können. Es geht dabei unter anderem um die Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungszinsen für den Ankauf von Beteiligungen, die Nichtabzugsfähigkeit der Abwertung...
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