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Mit dem Gesetz Nr. 243/2004 wurde es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre anreifenden Abfertigungsquoten zum Zwecke der zusätzlichen Altersabsicherung in ergänzende Rentenfonds einzuzahlen bzw. von den Arbeitgebern einzahlen zu lassen. Nach mehreren Abänderungen und Terminneufestlegungen erfolgt nun der Start dieser Maßnahme am 1. Jänner 2007. Ab diesem Datum haben die betrieblichen Arbeitnehmer sec...
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