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Bodenheizung ohne 55 Prozent - Der Austausch der bestehenden Heizung mit einer Bodenheizung gilt nicht als Energiesparmaßnahme; der Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent kann daher nicht angewandt werden. Die geltenden Bestimmungen gewähren den Steuerbonus nur für Heizungen mit Brennwertkessel und seit 2008 für Heizungen mit Wärmepumpe sowie für geothermische Anlagen mit niedriger Enthalpie. Für diese...
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