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Rom – Mit verschiedenen Notverordnungen sind in den letzten Monaten Bestimmungen zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen eingeführt worden, so unter anderem mit der dritten Unterstützungsverordnung (DL Nr. 4/2022), mit der sogenannten Energieverordnung (DL Nr. 17/2022) und der Ukraine-Verordnung (DL Nr. 21/2022). Kürzlich wurden die Beihilfen mit der zweiten Beihilfen-Verordnu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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