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Rom – Mit der Reform der Wohlfahrt wurden die INPS-Zusatzbeiträge für Überstundenentgelte abgeschafft. Laut bisheriger Regelung mussten hauptsächlich Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern auf bezahlte Überstunden zusätzlich zu den „normalen“ Sozialbeiträgen weitere INPS-Zusatzbeiträge zwischen fünf und 15 Prozent zahlen – gestaffelt nach Überschreiten gewisser Zeitschwellen jenseits der 40 Woc...
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