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Rom – Wohl einzigartig auf der Welt hat Italien während dieser Pandemie ein Verbot für betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Zuerst war es ein absolutes Verbot (Artikel 46, G.D. Nr. 18/2020), welches dann im Augustdekret gelockert (siehe SWZ Nr. 32/2020, nachzulesen auf SWZonline und über die SWZapp) und mit dem Ristori-Dekret bis zum 31. Jänner 2021 ausgedehnt wurde. Im Wesentlichen sind da...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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