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Rom – Mit einem Rundschreiben vom 13. Jänner stellt das INPS/NISF klar, dass auch Entgelte, welche für die Mitarbeit in Berufsalben/Berufskammern oder Freiberuflerkassen auf gesamtstaatlicher oder lokaler Ebene bezahlt werden, dem INPS-Beitrag zur Altersversicherung in der Sonderverwaltung („gestione separata“) unterliegen. Dies nach den gleichen Regeln, wie sie auch für Verwaltungs- und Aufsichts...
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