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Baugrund ist knapp in Südtirol, und deshalb ist es hierzulande seit Inkrafttreten des Neuen Autonomiestatuts üblich, den Umgang mit dieser Ressource mehr oder weniger einschneidend zu regeln. Im Bereich des Gewerbegrundes hieß dies bisher: Die Flächen werden im Bauleitplan ausgewiesen, die Gründe enteignet und den Gesuchstellern zugewiesen, wobei eine Zweckbindung erfolgt und eine Reihe von Auflag...
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