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Rom – Seit 2. Mai 2016 gelten für bestimmte elektronische Geräte geänderte Regeln in Bezug auf die umgekehrte Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge). Die Neuerungen sind auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen, die mit gesetzesvertretender Verordnung (Dlgs Nr. 24/2016) Mitte Februar umgesetzt worden ist. Sie betreffen im Wesentlichen die Mobiltelefone, Spielkonsolen sowie die tragbaren Computer wie ...
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