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Endlich Bewegung bei neuem Grenzgänger­abkommen

GRENZPENDLER - 2014 ist der Vertrag zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Grenzpendlern zwischen der Schweiz und Italien verfallen. Nun wurde ein neuer unterzeichnet, der voraussichtlich 2023 in Kraft treten wird.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
22. Januar 2021
in Menschen & Unternehmen
Lesezeit: 1 Min.
(Quelle: Shutterstock.com)

(Quelle: Shutterstock.com)

Rom/Bern – Gemäß dem derzeit gültigen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien von 1974 werden Grenzpendler, die in der Schweiz arbeiten, ausschließlich in der Schweiz besteuert. Von den Einnahmen aus der Quellensteuer für italienische Grenzgänger leiten die betroffenen Kantone 40 Prozent (bei einigen Kantonen 38,8) als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dies...

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Ausgabe 03-21, Seite 14

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