Rom/Bern – Gemäß dem derzeit gültigen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien von 1974 werden Grenzpendler, die in der Schweiz arbeiten, ausschließlich in der Schweiz besteuert. Von den Einnahmen aus der Quellensteuer für italienische Grenzgänger leiten die betroffenen Kantone 40 Prozent (bei einigen Kantonen 38,8) als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dies...
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