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Rom – Mit Verordnung des Ministerpräsidenten vom 11. April 2019 ist die endgültige Liste der Unternehmen veröffentlicht worden, die den Steuerbonus für Werbemaßnahmen der Jahre 2017 und 2018 beanspruchen können. Die Liste enthält die Steuernummer und den zugewiesenen Betrag des Steuerbonus.Der Steuerbonus kann nur durch Verrechnung über den Vordruck F24 genutzt werden, der über die Plattformen der...
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