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Bozen/Rom – Aufgrund der Tragweite der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VFGH) Nr. 114 vom 7. Mai 2012 betreffend die Unzulässigkeit einer lokalen Abstandsregelung durch den Landesgesetzgeber und der daraus folgenden Verunsicherung sowohl der Fachkreise als auch der interessierten Bauherren muss der Anlass zu einer ersten raschen, aber keinesfalls vollständigen Stellungnahme genutzt werden....
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