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Bozen/Rom - Bereits im März des heurigen Jahres hat die Regierung im Zuge der Maßnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits ein sogenanntes Arbeitsbegleitgesetz („Collegato lavoro“) verabschiedet. Sein Inhalt (die SWZ hat seinerzeit ausführlich berichtet) stieß unter anderem wegen einer Aufweichung des Kündigungsschutzes auf Widerstand, und der Staatspräsident weigerte sich, es mit seiner Unter...
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