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Die SWZ hat mehrmals über die neue Obliegenheit für die Betriebe betreffend die zusätzliche Monatsmeldung „Emens“ beim INPS berichtet (zuletzt in Nr. 15 vom 15. April). Die erste Fälligkeit dafür, betreffend die Monate Jänner, Februar und März 2005, ist wie angekümdigt der 2. Mai. Die Meldung kann nur in telematischer Form entweder von den Firmen selbst oder von den dazu berechtigten Beratern gema...
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