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Elternurlaub: Selbstständige schauen durch die Finger

ELTERNURLAUB – Das Inps hat in einem Rundschreiben die operativen Anleitungen für die Verrechnung der Elternzeitentschädigung in Höhe von 80 Prozent veröffentlicht. Bestätigt wird, dass Selbstständige vom erhöhten Leistungsanspruch ausgeschlossen sind. Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer:innen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
4. Juni 2025
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Da die Regeln über die Jahre 2023 bis 2025 unterschiedlich sind, muss von Fall zu Fall geprüft werden, wie viele Monate Eltern­urlaub zustehen. (Foto: Shutterstock / Licvin)

Rom – Mit den Finanzgesetzen der letzten drei Jahre ist der Artikel 34, GVD 151/2001 mehrmals abgeändert und der Leistungsanspruch für den Elternurlaub stufenweise angehoben worden, und zwar von 30 auf 80 Prozent der Entlohnung. War es 2023 lediglich ein Monat, so sind es 2025 bereits drei Monate mit dem angehobenen Betrag für die Elternzeitentschädigung (die SWZ hat mehrfach dazu berichtet). Zude...

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Schlagwörter: 22-25Premium

Ausgabe 22-25, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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