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Rom – Um den Geburtenrückgang abzuschwächen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf attraktiver zu gestalten, sind letzthin mehrere Maßnahmen erlassen worden. Die lediglich für 2022 eingeführte besondere Beitragsreduzierung für Frauen, die nach dem Ende der Pflichtabwesenheit wegen Mutterschaft die Arbeit wieder aufnehmen, ist zwar nicht weitergeführt worden, allerdings wurden die Maßnahmen fü...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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