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Rom – Der Datensatz für die elektronische Rechnung ist bekanntlich überarbeitet und aktualisiert worden. Ursprünglich wären der neue Datensatz und die entsprechenden neuen Kennzeichen oder Codes ab 4. Mai wahlweise und ab 30. September 2020 verpflichtend anzuwenden gewesen. Aufgrund des Corona-Notstandes wurden mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur (Nr. 166579 vom 20. April 2020) die v...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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