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Rom - Mit dem Haushaltsgesetz 2011 ist der Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen um ein weiteres Jahr bis Ende 2011 verlängert worden. Dabei wurde der Zeitraum, auf den der Steuerbonus aufzuteilen ist, von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Alle anderen Bestimmungen und Meldepflichten sind hingegen unverändert geblieben. Dazu zählt unter anderem die elektronische Meldung, mit wel...
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