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Rom/Bozen – Der Artikel 14 des GVD Nr. 151/2015 sieht ausdrücklich vor, dass für die Beitrags- und Steuerbegünstigungen, welche in Zusammenhang mit Gebiets- oder Betriebsabkommen zustehen, auch die unterzeichneten gewerkschaftlichen Abkommen telematisch beim Arbeitsinspektorat hinterlegt werden müssen. Um dies zu ermöglichen, hat das Arbeitsministerium bereits vor rund drei Jahren eine eigene Funk...
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