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Die Pflicht für Arbeitgeber, den Beginn bzw. das Ende eines Arbeitsverhältnisses innerhalb von zehn Tagen dem Land mitzuteilen, ist eigentlich nichts Neues. Neu ist ab 1. Jänner 2007 die Pflicht, dies auf elektronischem Wege zu tun. Unternehmen, deren Meldungen sich zahlenmäßig in Grenzen halten, werden zwar weiterhin das gute alte Papier verwenden dürfen; alle Arbeitgeberverbände, Arbeitsrechtsbe...
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