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Bozen - Mit Rundscheiben Nr. 16/ vom 11. Februar hat das Vorsorgeinstitut INPS die Rentenbeiträge 2009 für die Handwerker und Kaufleute bzw. Gastwirte bekannt gegeben und auf die diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen aufmerksam gemacht. Die Prozentsätze auf die Einkommen, nach welchen die Beiträge berechnet werden, sind dieselben geblieben wie im Vorjahr; doch ist durch die Erhöhung der unterste...
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